Mitgliedschaft in der WGTh
„Nach § 4 der Satzung können alle Personen ordentliche Mitglieder der Gesellschaft werden, die sich auf dem Gebiet der Theologie wissenschaftlich ausgewiesen haben.
Der Vorstand hat sich darauf verständigt, dies in Zukunft nicht mehr so auszulegen, dass Habilitation oder äquivalente Leistungen Aufnahmekriterien sind, sondern Promotion und die weitere wissenschaftliche Betätigung hierzu ausreichen."
Die Mitgliederversammlung hat dieser Passusauslegung in ihrer Sitzung am 07.09.2021 in Zürich zugestimmt.